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Baumfällarbeiten Straubing

  • service51530
  • 26. März
  • 1 Min. Lesezeit

Baumfällarbeiten in Straubing erfordern sorgfältige Planung und die Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Ob aus Sicherheitsgründen, wegen Krankheiten des Baumes oder zur Vorbereitung von Bauvorhaben – eine Fällung darf in der Regel nicht ohne Genehmigung durchgeführt werden, besonders wenn der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. In vielen Fällen ist eine vorherige Prüfung durch die Stadt oder das zuständige Umweltamt notwendig.


Die eigentliche Durchführung sollte von einem Fachbetrieb übernommen werden, der über die nötige Ausrüstung und Erfahrung verfügt, um die Arbeiten sicher und fachgerecht umzusetzen. Dabei wird auch auf den richtigen Zeitpunkt geachtet: Während der Vegetationsperiode – in der Regel vom 1. März bis 30. September – sind Fällungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Wer in Straubing Baumfällarbeiten plant, sollte also frühzeitig Experten hinzuziehen, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und die Arbeiten effizient zu gestalten.

 
 
 

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